Intelligent Personal gewinnen

PERSONALMARKETING-BLOG BONN

Frische Texte von BONNINSKI aus Bonn rund um die Themen Personalmarketing, Azubimarketing, Stellenanzeigentexte.
Wie Bewerber (m/w/d) begeistern? – Na, ganz klar: mit Sinn und wahren Worten.

Ausbildungsprämie verdoppelt – wer, wie viel, ab wann?

Trotz Corona-Krise sollen Ausbildungsplätze erhalten bleiben. Die Ausbildungsprämie ist eines von mehreren staatlichen Förder-Instrumenten, um diejenigen Ausbildungsbetriebe, die von der Corona-Krise betroffen sind, dafür zu belohnen, dass sie ihre Ausbildungsquote konstant halten oder sogar erhöhen.

Seit Sommer 2020 läuft das Bundesprogramm “Ausbildungsplätze sichern”. Am 17. März 2021 wurde eine erneute Änderung der Förderrichtlinie durch das Bundeskabinett verabschiedet. Am 26. März 2021 sind die nachfolgenden Änderungen in Kraft getreten. Die bisher geltenden Förderungen enden nicht am 15. Februar, sondern werden bis zum 31. Mai 2021 verlängert!

WIE VIEL – Höhe der Azubi-Prämie für Ausbildungen, die ab 1. Juni 2021 starten

  • 4.000 Euro (bisher 2.000 Euro) einmalig pro Azubi, wenn der Betrieb seine Ausbildungsquote in etwa wie in 2017-2019 beibehält

  • 6.000 Euro (bisher 3.000 Euro) einmalig pro Azubi für jeden zusätzlichen Auszubildenden (“Ausbildungsprämie Plus”)


WER – Voraussetzungen für Ausbildungsbetriebe bis 499 Mitarbeiter (bisher bis 249):

  • Mindestens 30 Prozent weniger Umsatz in 1 Monat im Vergleich zum Vorjahresmonat (bisher 5 zusammenhängende Monate)

  • Mindestens 1 Monat Kurzarbeit seit Beginn der Corona-Krise

 
AB WANN UND BIS WANN
Für die bisherige Ausbildungsprämie muss der Ausbildungsbeginn zwischen dem 24. Juni 2020 und 31. Mai 2021 liegen. Die neue Ausbildungsprämie gilt ab 1. Juni 2021 bzw. für das Ausbilungsjahr 2021/22.

Antragsfrist: Nach Ablauf der Probezeit hat der Betrieb noch drei Monate Zeit, um einen Antrag auf Ausbildungsprämie bei der Agentur für Arbeit zu stellen.

20,20 % Rabatt gibt’s bei BONNINSKI auf unsere Leistungen im Ausbildungsmarketing.
Solange es das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ gibt.

HINWEIS: Dieser Beitrag bietet einen ersten Einstieg in das Thema. Eine individuelle Auskunft etwa durch die Agentur für Arbeit oder die zuständige Kammer kann er nicht ersetzen!

Yvonne Grünenwald