Intelligent Personal gewinnen

PERSONALMARKETING-BLOG BONN

Frische Texte von BONNINSKI aus Bonn rund um die Themen Personalmarketing, Azubimarketing, Stellenanzeigentexte.
Wie Bewerber (m/w/d) begeistern? – Na, ganz klar: mit Sinn und wahren Worten.

Übernahmeprämie 2.0

Azubis übernehmen zahlt sich jetzt doppelt aus.
Die Übernahmeprämie dient als finanzieller Anreiz, Auszubildende aus Betrieben zu übernehmen, die pandemiebedingt die Ausbildung ihrer Azubis nicht fortsetzen können. In der Neuauflage wurde die Übernahmeprämie jetzt auf 6.000 Euro erhöht und bis Ende 2021 verlängert.

Die Übernahmeprämie gibt’s nicht nur bei Insolvenz!
Im letzten Jahr sind rund 16.300 Unternehmen in Deutschland pleite gegangen. Das Institut der deutschen Wirtschaft schätzt aktuell (Stand: März 2021), dass rund 5.000 bald folgen werden. Die Übernahmeprämie greift aber nicht nur bei pandemiebedingter Insolvenz. Ist der Ausbildungsbetrieb pandemiebedingt „lahmgelegt“, wie etwa im Einzelhandel oder in der Gastronomie, kann auch keine vollwertige Ausbildung mehr stattfinden. Die Übernahme von Azubis aus diesen Betrieben ist möglich, wenn der Ausbildungsvertrag „nur“ gekündigt oder einvernehmlich aufgelöst wurde.

 Vier Fakten zur Übernahmeprämie:

  1. Bisherige Übernahmeprämie in Höhe von einmalig 3.000 Euro pro Azubi mit Ausbildungsbeginn 24. Juni 2020 bis 31. Mai 2021

  2. Neue Übernahmeprämie in Höhe von einmalig 6.000 Euro pro Azubi mit Aubildungsbeginn 1. Juni bis 31. Dezember 2021

  3. Spätestens 3 Monate nach bestandener Probezeit ist ein Antrag auf Übernahmeprämie bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen.

  4. Auch Betriebe mit über 499 Mitarbeitern erhalten die Übernahmeprämie.

Wer als Unternehmer/-in (m/w/d) über Fachkräftemangel klagt, kann genau jetzt etwas gegen den Fachkräftemangel unternehmen. 20,20 % Rabatt gibt’s bei BONNINSKI auf unsere Leistungen im Ausbildungsmarketing. Solange es das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ gibt.

HINWEIS: Dieser Beitrag bietet einen ersten Einstieg in das Thema. Eine individuelle Auskunft etwa durch die Agentur für Arbeit oder die zuständige Kammer kann er nicht ersetzen!